Frau mit roten Haaren und einer Brille, die in einem Büro am Schreibtisch steht

Nachhaltigkeit in der Sozial- und Gesundheits­wirtschaft​

Mit unserer Unterstützung gestalten Sie Ihr Unternehmen in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft nachhaltiger.

Frau mit roten Haaren und einer Brille, die in einem Büro am Schreibtisch steht

Nachhaltigkeit in der Sozial- und Gesundheits­wirtschaft​

Mit unserer Unterstützung gestalten Sie Ihr Unternehmen in der Sozial und Gesundheitswirtschaft nachhaltiger.

Warum jetzt handeln?

Wir müssen einen lebenswerten Planeten für zukünftige Generationen sichern. Die Übernahme von Verantwortung für Umwelt, Mensch und Gesellschaft ist als grundlegender Auftrag im Verständnis der Sozial- und Gesundheitswirtschaft verankert.

Ab 2025 müssen Unternehmen, besonders in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, transparenter über Umwelt- und Sozialverantwortung berichten. Richtlinien der EU geben klare Vorgaben vor. 

Das Pflanzen eines Baumes hilft dabei die Umwelt zu schützen und CO2 zu senken.

Konsequent durchgeführtes Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen ermöglicht ein gelungenes Zusammenspiel von Ökologie, Ökonomie und sozialer Verantwortung.

Demnach werden Themen immer wichtiger wie:

  • Transparente CO2-Bewertungen
  • Zukunftsfähige Strategieentwicklung
  • Konkrete Zielsetzung
  • Notwendige Kompetenzentwicklung
  • Nachhaltigkeitsreporting
  • Benchmarking für Organisationen

ESG-Berichterstattung, CO2-Bilanzierung, Energie-Monitoring

Unser branchenspezifisches Lösungsangebot

  • Einfache und digitale Datenerfassung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (SozialESG)
  • Branchenspezifischer Emissionsrechner für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft (CO2-Manager) 
  • Erfassung und Auswertung des Energieverbrauchs (EnergieMonitor)
  • Unterstützung bei der ESG-Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Anknüpfende, relevante Lösungs- und Beratungsangebote

Für mehr Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

PLANEN, GESTALTEN, HANDELN.

Wir begleiten Sie ganzheitlich und beraten Sie gerne persönlich:

Von der Ausgangslage und Zielkonzeption über die erforderlichen Maßnahmen, bis hin zur Umsetzung – PLANEN, GESTALTEN, HANDELN.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit unserer Unterstützung eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, die richtige Grundlage für den Nachhaltigkeitsbericht zu schaffen und mit sofortigen Maßnahmen Ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. 

Aktuelle Entwicklungen

  • Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verabschiedet

Nachdem die CSDDD am 15.03.2024 vom europäischen Rat angenommen wurde, hat nun auch das europäische Parlament dem abgeschwächtem Lieferkettengesetz zugestimmt. 374 Abgeordnete stimmten dafür und 235 dagegen, 19 enthielten sich. Im nächsten Schritt muss die CSDDD vom EU-Rat formell verabschiedet werden, damit sie in Kraft treten kann. Die EU-Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, die Richtlinie auf nationaler Ebene umzusetzen.

  • Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Zusammenhang mit der Entwicklung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird das BAFA erstmalig ab dem 1. Januar 2025 das Vorliegen der Berichte nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) prüfen. Obwohl Unternehmen ihre Berichte schon vor diesem Datum hätten einreichen und veröffentlichen sollen, wird das BAFA keine Strafen verhängen, solange der Bericht bis spätestens zum 31. Dezember 2024 vorliegt. Die anderen Pflichten gemäß den §§ 4 bis 10 Abs. 1 des LkSG und deren Überwachung und Sanktionen durch das BAFA bleiben von dieser Regelung unberührt.

  • Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden

Der EU-Rat hat eine überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden angenommen. Damit sollen Treibhausgasemissionen verringert werden. Die aktualisierte Richtlinie legt fest, dass ab dem 1. Januar 2028 alle neuen öffentlichen Gebäude und ab dem 1. Januar 2030 alle anderen neuen Wohn- und Geschäftsgebäude keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr haben dürfen. Dies bedeutet, dass Nullemissionsgebäude zum Standard für Neubauten werden, dabei können jedoch bestimmte Ausnahmen gelten. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wird die Richtlinie wirksam, was in etwa 6 bis 8 Wochen dauern dürfte. Danach haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, die umfangreichen Vorgaben bis Mitte 2026 in nationales Recht umzusetzen. 

Aktuelle Publikationen

Hier können Sie die neuesten Artikel herunterladen.
Förderprogramme Nachhaltigkeit

Förderprogramme Nachhaltigkeit

Finanzierung für eine grüne Zukunft: Übersicht der wesentlichen Förderprogramme von Bund und Ländern für Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel in der Sozialwirtschaft.

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Nachhaltigkeit in der Sozial- und Gesundheits­wirtschaft

Unsere neue Fachserie zur Nach­haltig­keit in der Sozial- und Gesundheits­­wirtschaft. Branchen­spezifische Orientierungs­­hilfen für Unternehmen

Ein Artikel von: Markus Sobottke
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Gutes tun und verdienen

Eine sorgfältige Auswahl bei der Geldanlage kann die Umgestaltung der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit beschleunigen.

Verfasst von: Prof. Dr. Alexander Kempf

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Seit fast 100 Jahren bestimmen die Spitzenverbände der deutschen Wohlfahrt die strategische Ausrichtung der Bank für Sozialwirtschaft AG und damit auch der SozialGestaltung GmbH als Tochtergesellschaft. Profitieren Sie von der fokussierten Branchenexpertise eines starken Partners der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.

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